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Bauerwartungsland

Der Begriff Bauerwartungsland beschreibt Grundstücke, die in einer bestimmten Zeit bebaubar werden oder es bereits sind. Unterschieden wird zwischen objektivem und subjektivem Bauerwartungsland. Bei der objektiven Variante wurde ein Flächennutzungsplan bereits erstellt. Die spätere Bebaubarkeit steht fest. Die subjektive Variante beruht auf der Vermutung einer späteren Bebaubarkeit.

Die Faktoren, die eine solche Vermutung zulassen, sind vielfältig. Ein Grundstück kann in vielerlei Hinsicht zum Bauland erklärt werden, zum Beispiel durch erschlossene Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft oder durch eine direkte Nähe zur jeweiligen Gemeinde. Diese Grundstücke sind häufig im Vorfeld schon in den Flächennutzungsplänen als Bauerwartungsland markiert. Beim Kauf eines Bauerwartungslandes ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Dies gilt vor allem für das subjektive Bauerwartungsland. Denn hier steht noch nicht fest, ob ein Grundstück in naher Zukunft bebaubar sein wird. Steht die Vermutung dessen auf wackeligen Beinen, ist von einem Kauf zunächst abzuraten. Kaum jemand kann sich an dieser Stelle ein Spekulationsgeschäft leisten.

Um den Status eines Baulandes zu erreichen, muss ein Bauerwartungsland erschlossen werden. Hierunter ist die Bereitstellung und Schaffung grundlegender Versorgung durch Wasser, Abwasser, Elektrizität und Gas zu verstehen. Auch die Anbindung an das Straßenverkehrsnetz fällt in diesen Bereich. Die örtlichen Kommunen initiieren in der Regel die Grundstückserschließung, sind aber nicht zwingend für alle Aufgaben verantwortlich. In den vergangen Jahren haben diese Aufgaben zunehmend die angeschlossenen Versorgungsbetriebe übernommen.

Der größte Teil einer Grundstückserschließung fällt auf den Grundstückseigentümer zurück. Die Kommunen übernehmen nur einen Teil der Kosten. Bei einer Grundstückserschließung kommen auf einen Grundstückseigentümer also zum Teil erhebliche Kosten zu. Einziges Trostpflaster: Werden mehrere Grundstücke zusammen erschlossen, teilen sich die Grundstückseigentümer die Gesamtkosten. Diese hängen sodann von der jeweiligen Nutzungsart und der Grundstücksgröße ab. Eigentümer von gewerblich genutzten Grundstücken haben so vermutlich immer einen höheren Kostenanteil zu tragen.

Einige Menschen besitzen Bauerwartungsland, möchten es aber nicht bebauen. Doch auch diese Eigentümer werden zu einer Teilübernahme der Erschließungskosten herangezogen. Das ist natürlich nicht unbedingt erfreulich für die Eigentümer. In diesem Fall ist es aber immerhin möglich, den Kostenanteil zu reduzieren. Die Eigentümer können sich an den Gesamtkosten beteiligen, sich aber beispielsweise keine fertigen Anschlüsse zu ihrem Grundstück legen lassen. Sollte das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt doch noch bebaut werden, kann dies nachgeholt werden. Etwas Positives hat der genannte Umstand dennoch. Durch die automatische Erschließung wird das Bauerwartungsland zu Bauland. Damit steigt der Grundstückspreis, was sich positiv auf das eigene Vermögen auswirkt.